912 Waginger haben unterschrieben
20 Apr
2017

912 Waginger haben unterschrieben

Publiziert in Presseartikel

Waging am See – Exakt 912 Bürger haben das Bürgerbegehren gegen eine Ansiedlung der Rewe- und Rossmann-Märkte an der Ottinger Straße in Waging unterschrieben.

Die Unterschriftslisten sind jetzt im Ordnungsamt der Marktgemeinde abgegeben worden. Trotzdem werden auch weiterhin Unterschriften gesammelt, wie Walter Wimmer erklärte – und zwar so lange, bis der Bürgerentscheid für zulässig erklärt wird. Das sollte nach den Vorstellungen der Initiatoren bis zum 27. April, dem Termin der nächsten Gemeinderatssitzung, der Fall sein. Auch der Zeitpunkt für den Bürgerentscheid muss dann noch festgelegt werden.

Unterschrieben von den Initiatoren Tilo Schröder-Waritschlager, Walter Wimmer und Bernhard Böhr ist der Zweck des Bürgerbegehrens, wie es im Begleitschreiben zu den Unterschriften heißt, die »Verhinderung des Investoren-Großprojekts Rewe und Rossmann an der Ottinger Straße in Waging«. Die Fragestellung, über die die Waginger Bürger abzustimmen haben, lautet wie folgt: »Sind Sie dafür, dass das Investoren-Großprojekt Rewe und Rossmann an der Ottinger Straße in Waging nicht entstehen soll und dazu a) sämtliche Planungen der Gemeinde, die die Errichtung dieses Megamarktes ermöglichen, gestoppt werden, b) der Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Flächennutzungsplans an der Ottinger Straße aufgehoben wird, c) der Bebauungsplan im Bauausschuss der Gemeinde nicht behandelt beziehungsweise aufgehoben wird, d) eine Baugenehmigung für dieses Vorhaben nicht erteilt wird bzw. entzogen wird, e) alle rechtlich zulässigen Maßnahmen von der Gemeinde ergriffen werden sollen, um die Errichtung zu verhindern.« Die Initiatoren und Vertreter würden, so heißt es am Ende des Textes, »auf die Durchführung eines Bürgerentscheids verzichten, sofern der Gemeinderat die von uns geforderten Maßnahmen mehrheitlich beschließt«.

Nach Angaben von Walter Wimmer müssten sich bei aktuell 5600 Wahlberechtigten – bei insgesamt 6998 Einwohnern – mindestens 1120 Bürger an der Abstimmung beteiligen, 20 Prozent der Wahlberechtigten, damit das sogenannte Quorum erreicht, der Bürgerentscheid also überhaupt gültig sein wird. he

Quelle: Traunsteiner Tagblatt

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